Nein!
ABER: überlegen Sie Alternativen, falls Sie Bedenken bezüglich einer Aufnahme haben. Die Direktorin kann Ihren Zweitwunsch im Computerprogramm vermerken. Und ACHTUNG: öffentliche und private Schulen sind sehr gut miteinander vernetzt - eine fixe Anmeldung in einer privaten Schule hat zur Folge, dass das Kind NACHHER nicht mehr im öffentlichen System gemeldet werden kann.
Nein! Aber ein Gespräch muss mit einem zweisprachig (E/D) aufwachsenden Kind möglich sein.
Eine bilinguale Volksschule ist KEINE SPRACHSCHULE!
Ein Kind, das im Kindergarten 1 Stunde Englisch pro Woche hört, wächst nicht bilingual auf!
In die DEUTSCHGRUPPE (DG) kommt ein Kind, wenn seine Muttersprache DEUTSCH ist und wenn es gute Vorkenntnisse in Englisch besitzt.
In die ENGLISCHGRUPPE (EG) kommt ein Kind, wenn seine Muttersprache ENGLISCH ist. Gute Vorkenntnisse in Deutsch sind von großem Vorteil.
Kinder in der EG werden in englischer Sprache alphabetisiert (Details siehe Homepage "VBS") - ALLE Kinder werden nach dem österreichischen Lehrplan unterrichtet.
Im Idealfall haben "wirklich zweisprachige" Kinder (ENGLISCH/DEUTSCH) am Ende der 4.Klasse in beiden Sprachen das gleiche Niveau.
Ja, aber NICHT automatisch in der bilingualen Klasse.
Über die Aufnahme in eine bilinguale Klasse entscheidet einzig und allein das erfolgreich abgelegte Orientierungsgespräch. (siehe Seite "VBS")
Das Kind wird zur Feststellung der Schulreife eingeladen, in einer Warteliste geführt, wenn die Schulreife festgestellt werden konnte und im Juni telefonisch verständigt.
Es gibt KEINEN Anspruch auf einen Schulplatz. Schulpflichtige Kinder müssen in jedem Fall vorgezogen werden.