VBS
VBS - Vienna Bilingual Schooling
Vier der elf Klassen der Volksschule Scheibenbergstraße werden als bilinguale Klassen geführt.
VIENNA BILINGUAL SCHOOLING – Bilingualer Unterricht in der Volksschule
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 erfolgt die Überführung des VBS-Schulversuchs in das Regelschulsystem. Das Ziel dieses bilingualen Programms besteht in der Verankerung von Deutsch und Englisch als Unterrichtssprachen bereits ab dem ersten Schultag.
Das VBS-Programm startet in der Volksschule und wird in der Unter- sowie Oberstufe der Sekundarschulen fortgeführt. Da es sich um ein durchgängiges Bildungsangebot handelt, ist die Aufnahme in eine bilinguale Volksschulklasse lediglich während der offiziellen Einschreibungsfrist für eine erste Klasse möglich. Eine spätere Eingliederung während des Schuljahres oder zwischen Schulstufen ist für bereits an einer österreichischen Schule eingeschriebene Schülerinnen und Schüler nicht zulässig.
In begründeten Einzelfällen kann für bilingual aufwachsende Kinder, die während ihrer Volksschulzeit aus dem Ausland nach Wien ziehen, eine Ausnahme gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder bereits bilingual unterrichtet wurden und ihre Schulzeugnisse mit denen österreichischer Volksschulen vergleichbar sind.
Weitere Möglichkeiten, in das VBS-Programm einzusteigen, bieten sich beim Übergang von der Volksschule in die Sekundarstufe I (Mittelschule bzw. AHS-Unterstufe) sowie von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe).
Bilingualer Unterricht
In einer bilingualen Klasse werden die Kinder in ihrer Erst- bzw. dominanten Sprache (Deutsch bzw. Englisch) lesen und schreiben lernen. Zu diesem Zweck können die bilingualen Klassen in Sprachgruppen aufgeteilt werden.
Das Lesen und Schreiben in der Zweitsprache beginnt spätestens in der zweiten Klasse und erfolgt individuell, je nach den bereits in der Erstsprache erworbenen Kompetenzen.
Alle anderen Unterrichtsgegenstände können in Englisch oder Deutsch oder bilingual im Teamteaching-Setting unterrichtet werden.
Alle Unterrichtsgegenstände in einer bilingualen Klasse werden nach dem österreichischen Lehrplan unterrichtet, und speziell für das Fach ‚Englisch‘ wurde ein eigener Lehrplan entwickelt.
1. Bitte vereinbaren Sie zwischen Montag, dem 11. und Donnerstag, dem 14. November 2024 einen Termin mit der Schulleitung der Volksschule Ihrer Wahl. Dies ist für den ersten Teil des Einschreibeverfahrens.
2. Um der Schulleitung bei der Entscheidung zu unterstützen ob eine bilinguale Klasse die beste Unterrichtsform für Ihr Kind ist, wird im Rahmen des Einschreibeverfahrens ein Orientation Talk durchgeführt.
3. Beim Orientation Talk werden die Sprachkenntnisse Ihres Kindes in Englisch und Deutsch in einer entspannten, kindgerechten Atmosphäre von einem erfahrenen Team von Lehrkräften eingeschätzt. Dieses Orientation Talk wurde in Zusammenarbeit mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Bildungsdirektion für Wien und externen Expertinnen und Experten der Universität Graz entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) genehmigt.
Im Rahmen des Orientation Talk werden folgende Aspekte der jeweiligen Sprache eingeschätzt:
· soziale und emotionale Kompetenz
· Kommunikationsstrategien (Flexibilität innerhalb der Sprachen)
· gute Sprachkenntnisse in beiden Sprachen, Englisch und Deutsch
4. Nach dem Orientierungsgespräch entscheidet die Schulleitung, ob eine bilinguale Klasse der passende Schulzweig für Ihr Kind ist. Sie werden am Ende der ersten Woche des Einschreibungszeitraums über diese Entscheidung informiert. Sollte eine bilinguale Klasse ungeeignet sein, wird Ihr Kind in einer non-bilingualen Klasse an der gleichen Schule eingeteilt.
5. Bis Mitte Februar 2025 erhalten Sie von der Bildungsdirektion für Wien eine offizielle Mitteilung über die Zuteilung an eine Schule. Sobald Sie diese Mitteilung erhalten haben, müssen Sie mit der Schulleitung einen weiteren Termin für den zweiten Teil des Einschreibeverfahrens vereinbaren, der eine Feststellung der Schulreife umfasst.
Die Zuweisung von Schulplätzen obliegt ausschließlich der Bildungsdirektion für Wien. Dies geschieht nach den gesetzlichen Richtlinien, wobei Geschwisterkinder, Schulweg, Anzahl der verfügbaren Plätze und andere besondere schulorganisatowische Anforderungen berücksichtigt werden. Einen Rechtsanspruch für die Aufnahme in eine bilinguale Klasse gibt es nicht.
Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 erfolgt die Überführung des VBS-Schulversuchs in das Regelschulsystem. Das Ziel dieses bilingualen Programms besteht in der Verankerung von Deutsch und Englisch als Unterrichtssprachen bereits ab dem ersten Schultag.
Das VBS-Programm startet in der Volksschule und wird in der Unter- sowie Oberstufe der Sekundarschulen fortgeführt. Da es sich um ein durchgängiges Bildungsangebot handelt, ist die Aufnahme in eine bilinguale Volksschulklasse lediglich während der offiziellen Einschreibungsfrist für eine erste Klasse möglich. Eine spätere Eingliederung während des Schuljahres oder zwischen Schulstufen ist für bereits an einer österreichischen Schule eingeschriebene Schülerinnen und Schüler nicht zulässig.
In begründeten Einzelfällen kann für bilingual aufwachsende Kinder, die während ihrer Volksschulzeit aus dem Ausland nach Wien ziehen, eine Ausnahme gemacht werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder bereits bilingual unterrichtet wurden und ihre Schulzeugnisse mit denen österreichischer Volksschulen vergleichbar sind.
Weitere Möglichkeiten, in das VBS-Programm einzusteigen, bieten sich beim Übergang von der Volksschule in die Sekundarstufe I (Mittelschule bzw. AHS-Unterstufe) sowie von der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe).
Bilingualer Unterricht
In einer bilingualen Klasse werden die Kinder in ihrer Erst- bzw. dominanten Sprache (Deutsch bzw. Englisch) lesen und schreiben lernen. Zu diesem Zweck können die bilingualen Klassen in Sprachgruppen aufgeteilt werden.
Das Lesen und Schreiben in der Zweitsprache beginnt spätestens in der zweiten Klasse und erfolgt individuell, je nach den bereits in der Erstsprache erworbenen Kompetenzen.
Alle anderen Unterrichtsgegenstände können in Englisch oder Deutsch oder bilingual im Teamteaching-Setting unterrichtet werden.
Alle Unterrichtsgegenstände in einer bilingualen Klasse werden nach dem österreichischen Lehrplan unterrichtet, und speziell für das Fach ‚Englisch‘ wurde ein eigener Lehrplan entwickelt.
Einschreibeverfahren für das Schuljahr 2025/26
Erster Teil: Monday, 11th – Thursday, 14th November 2024
1. Bitte vereinbaren Sie zwischen Montag, dem 11. und Donnerstag, dem 14. November 2024 einen Termin mit der Schulleitung der Volksschule Ihrer Wahl. Dies ist für den ersten Teil des Einschreibeverfahrens.
2. Um der Schulleitung bei der Entscheidung zu unterstützen ob eine bilinguale Klasse die beste Unterrichtsform für Ihr Kind ist, wird im Rahmen des Einschreibeverfahrens ein Orientation Talk durchgeführt.
3. Beim Orientation Talk werden die Sprachkenntnisse Ihres Kindes in Englisch und Deutsch in einer entspannten, kindgerechten Atmosphäre von einem erfahrenen Team von Lehrkräften eingeschätzt. Dieses Orientation Talk wurde in Zusammenarbeit mit Schulpsychologinnen und Schulpsychologen der Bildungsdirektion für Wien und externen Expertinnen und Experten der Universität Graz entwickelt und vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) genehmigt.
Im Rahmen des Orientation Talk werden folgende Aspekte der jeweiligen Sprache eingeschätzt:
· soziale und emotionale Kompetenz
· Kommunikationsstrategien (Flexibilität innerhalb der Sprachen)
· gute Sprachkenntnisse in beiden Sprachen, Englisch und Deutsch
4. Nach dem Orientierungsgespräch entscheidet die Schulleitung, ob eine bilinguale Klasse der passende Schulzweig für Ihr Kind ist. Sie werden am Ende der ersten Woche des Einschreibungszeitraums über diese Entscheidung informiert. Sollte eine bilinguale Klasse ungeeignet sein, wird Ihr Kind in einer non-bilingualen Klasse an der gleichen Schule eingeteilt.
5. Bis Mitte Februar 2025 erhalten Sie von der Bildungsdirektion für Wien eine offizielle Mitteilung über die Zuteilung an eine Schule. Sobald Sie diese Mitteilung erhalten haben, müssen Sie mit der Schulleitung einen weiteren Termin für den zweiten Teil des Einschreibeverfahrens vereinbaren, der eine Feststellung der Schulreife umfasst.
Die Zuweisung von Schulplätzen obliegt ausschließlich der Bildungsdirektion für Wien. Dies geschieht nach den gesetzlichen Richtlinien, wobei Geschwisterkinder, Schulweg, Anzahl der verfügbaren Plätze und andere besondere schulorganisatowische Anforderungen berücksichtigt werden. Einen Rechtsanspruch für die Aufnahme in eine bilinguale Klasse gibt es nicht.